Translations:Regenwassernutzung/121/de
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Regelungsbereich | Regelwerk | Inhalt |
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Baugenehmigung | Landesbauordnung | I.d.R. werden Zisternen in der gängigen Größe für Ein- und Zweifamilienhäuser nicht als genehmigungspflichtig angesehen. Eine Darstellung des Anteils der Regenwasseranlage an der Grundstücksentwässerung im Rahmen des Entwässerungsgesuchs reicht aus. Die Nutzung von vorhandenen Behältern als Regenwasserspeicher bedarf einer Genehmigung |
Wasserversorgung | AVBWasserV §3 | Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang + Anzeigepflicht vor Errichtung der Anlage beim kommunalen Wasserversorger |
AVBWasserV §14 | kommunaler Wasserversorger ist berechtigt, Kundenanlage nach ihrer Inbetriebnahme zu überprüfen | |
Trinkwasserverordnung | Mitteilungspflicht an das Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme, Stilllegung oder baulichen Veränderungen Kennzeichnungspflicht der Betriebswasserleitungen, strikte Trennung von Trink- und Betriebswassernetz.
Die Nutzung von Regenwasser zum Wäschewaschen bleibt der Entscheidung des Verbrauchers überlassen. Einem Mieter muss die Wahlmöglichkeit zwischen Trink- und Regenwasser zu diesem Zweck gegeben werden. Hinweis: Bei geeigneter Anlagentechnik ist das Wasser problemlos auch für das Wäschewaschen geeignet! | |
örtliche Trinkwassersatzung | evtl. Anzeigepflicht bei Inbetriebnahme der Anlage |